EU-UK Brexit-Übergangsphase endet

Posted by Patrycja Schaa
Blog originally posted on 08/12/2020 03:15 PM

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Die Brexit-Übergangsfrist endet am 31. Dezember 2020. Ab dem 1. Januar 2021 verlässt das Vereinigte Königreich Großbritannien die Europäische Union (EU) offiziell. Wir, Tradewin, haben die Schlüsselbereiche ermittelt auf die sich Händler vorbereiten müssen, sobald Großbritannien ein Drittland der EU wird. Nach unser Auffassung sind vier Bereiche zu berücksichtigten, unabhängig davon, ob zwischen der EU und Großbritannien ein Abkommen besteht, da weiterhin die Formalitäten an den Grenzen eigenhalten werden müssen.

EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification)

Ihr Unternehmen benötigt grundsätzlich eine EORI-Nummer, um Waren importieren oder exportieren zu können, ungeachtet dessen, ob Sie in der EU ansässig sind und mit Großbritannien Handel betreiben oder umgekehrt.

Wenn Sie planen, Waren nach der Übergangszeit in die EU und nach Großbritannien zu verlagern, benötigen Sie zwei EORI-Nummern. Eine EORI-Nummer für die EU sowie eine EORI-Nummer für die britischen Transaktionen.

Einreihungung nach dem Harmonisierten System (HS)

Weiterhin müssen Sie sicherstellen, dass für Ihre gesamten Produkte die richtige Einreihung der HS-Warennummern erfolgt.

Die HS-Warennummer ist eine 8-10-stellige Nummer, die in den Zollanmeldungen vermerkt ist und die den Zoll- und den Mehrwertsteuersatz sowie andere Einfuhrabgaben festlegt, die auf die Waren zu erheben sind. Darüber hinaus bestimmt die HS-Warennummer, ob zusätzliche Anforderungen für den Import oder Export der Waren bestehen.

Ab dem 1. Januar 2021 müssen die Waren bei dem Überqueren einer Grenze in die EU oder aus der EU in ihr eigenes Zollsystem eingestuft werden. Die britische Regierung hat ihre neuen geplanten Tarifnummern bereits veröffentlicht, die über die UK Global Tariff Plattform abgerufen werden können.

Um genügend Zeit zu haben sich auf die Auswirkungen der Zoll- und die Handelsanforderungen vorzubereiten und bevor der Brexit wirksam wird, empfehlen wir daher den Unternehmen die Tarifnummern sowie die Zollsätze rechtzeitig entsprechend den britischen Bestimmungen anzupassen.

Warenursprung

Der Nachweis des Warenursprungs wird ab dem 1. Januar 2021 beim Handel mit der EU oder Großbritannien eine gewichtige Rolle einnehmen. Ungeachtet dessen, ob die EU ein Freihandelsabkommen mit dem Vereinigten Königreich vereinbart, müssen Importeure und Exporteure den Ursprung ihrer Waren nachweisen. Aufgrund unserer Erfahrung erkennen Unternehmen oftmals nicht, dass der Warenursprung für die Bestimmung des korrekten Zollsatzes von entscheidender Bedeutung sein kann, und dass keine Antidumping- oder Ausgleichszölle auf die eingeführten Waren erhoben werden, oder dass Einfuhr- oder Ausfuhrbeschränkungen auf besondere Waren oder auf Waren aus bestimmten Ländern bestehen.

Wertermittlung

Aufgrund der bisherigen Verbindung Großbritanniens zu der EU, ist der Transaktionswert für eine bestimmte Sendung zurzeit möglicherweise nicht immer zu ermitteln. Langjährige Vereinbarungen zwischen Verkäufern und Käufern ermöglichten bisher den Wert einer Transaktion monatlich abzurechen oder die Produkte kostenlos zur Verfügung zu stellen.

Mit dem inkraftreten des Brexits werden die Formalitäten an den Grenzen erforderlich und die Waren werden für die Zollabwickung einen angemessenen Wert aufweisen müssen.

Wir, Tradewin Europa, sind in einem ständigen Austausch mit unseren Kunden, um Fragen zu den vier oben aufgeführten Themen zu beantworten und Lösungen zu finden. Sofern Ihr Unternehmen eine Unterstützung sowie Beratung bei der Vorbereitung auf den Brexit benötigt, kann Tradewin aufgrund der Erfahrung und des Know-hows Ihnen helfen und Sie beratend unterstützen. Sollten Sie lediglich eine Wertermittlung benötigen oder zum jetzigen Zeitpunkt beginnen, die Auswirkungen des Brexits auf Ihr Unternehmen zu prüfen, würden wir uns freuen Sie dabei beratend zu begleiten.

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Topics: Europe, UK

Blog originally posted on 08/12/2020 03:15 PM

Patrycja Schaa

Written by Patrycja Schaa

Before joining Tradewin in 2019, Patrycja worked in export control compliance roles for two large exporting manufacturers. In her roles, she was involved in various projects regarding implementation and monitoring of export control processes, classification, legal evaluation of foreign trade law related business transactions in the companies and its subsidiaries, legal evaluation of export control clauses in contracts or terms and conditions, application for export licenses and communication with the German authorities, and preparation of standard operating procedures according to German as well as International export control compliance management systems.   Patrycja holds the German academic degree Diplom Juristin (dipl. jur) which is equivalent to the Master of Law from the University of Hamburg and is fluent in German, English and Polish.   Patrycja is based in Hamburg, Germany

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